Wissen — Website-Compliance in Deutschland

Die meisten Websites wirken korrekt – sind es technisch nicht vollständig.

→ Prüfen Sie, ob Ihre Website betroffen ist.

Strukturierte Informationen zu den relevanten rechtlichen und technischen Anforderungen für Websites in Deutschland.

Anforderungen kennen ist nicht dasselbe wie wissen, ob die eigene Website korrekt umgesetzt ist.

Website prüfen

Website-Compliance in Deutschland bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen und technischen Anforderungen für den Betrieb einer Website. Die relevanten Rechtsrahmen sind die DSGVO (Datenschutz), das TMG bzw. DDG (Impressumspflicht), das BFSG (Barrierefreiheit) sowie das UWG (Wettbewerbsrecht).

Die Anforderungen betreffen konkrete Bereiche: das Vorhandensein und die Erreichbarkeit eines vollständigen Impressums, eine Datenschutzerklärung, die alle aktiven Dienste erfasst, eine technisch korrekte Cookie-Einwilligung vor dem Laden nicht notwendiger Skripte sowie die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards nach WCAG 2.1 AA.

Compliance hängt nicht vom Vorhandensein dieser Elemente ab, sondern von ihrer technischen Umsetzung. Ein Impressum, das nicht von jeder Unterseite erreichbar ist, erfüllt die Anforderung nicht. Ein Cookie-Banner, der Tracking-Skripte nicht tatsächlich steuert, erfüllt die Einwilligungsanforderung nicht. Ob die Umsetzung korrekt ist, ist ohne technische Prüfung nicht feststellbar.

Themenbereiche

Jeder Bereich erklärt die Anforderungen, zeigt typische Probleme und verlinkt auf spezialisierte Artikel.

Die Einschätzung, dass die eigene Website korrekt umgesetzt ist, basiert in vielen Fällen nicht auf einer technischen Prüfung, sondern auf Annahmen über den Zustand der Implementierung.

Diese Annahmen sind ohne externe Analyse nicht verifizierbar.

In vielen Fällen besteht bereits eine Abweichung zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen Zustand der Website.

Erkannte Mängel in Impressum, Cookie-Einwilligung oder Datenschutzerklärung können von Wettbewerbern und Abmahnkanzleien ohne internen Zugang dokumentiert werden. Bußgeldverfahren bei DSGVO-Verstößen werden von Datenschutzbehörden eingeleitet, unabhängig davon, ob der Betreiber den Fehler kannte.

Verstehen ist nicht dasselbe wie wissen, ob Ihre Website konform ist.

Die Analyse bildet genau diese Prüfung ab.